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Das Schengener Übereinkommen
I. Geschichte Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter von fünf EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande) in Schengen das Schengener Übereinkommen. 5 Jahre später wurde dann durch diese Länder das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet. Mit dem Vertrag von Amsterdam vom 02. Oktober 1997 wurde beschlossen, das Schengener Übereinkommen zum 01. Mai 1999 in die EU-Verträge zu integrieren. Dem Vereinigten Königreich und Irland wurde eine Ausnahmeregelung zugebilligt. Diese führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch.
II. Inhalt Zu den Inhalten des Schengener Übereinkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens wird insbesondere auf den 2. Link in der unten stehenden Link-Liste verwiesen. Hier von Interesse sind folgende drei Regelungen:
- 1. Die Angehörigen von Staaten, die das Schengener Übereinkommen vollständig anwenden, können ohne Grenzkontrollen innerhalb dieser Staaten reisen
- 2. Für Drittstaatsangehörige (das heißt Bürger eines Staates, der nicht Teil des Schengener Übereinkommens ist) gilt:
- wenn sie über ein in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum verfügen, dass von einem Staat ausgestellt wurde, der das Schengener Übereinkommen vollständig anwendet oder
- wenn sie aus einem Staat kommen, für den im Schengener-Raum Visumfreiheit gilt (vgl. die Liste im 3. Link in der Linkliste),
dann dürfen sie sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien,) aufhalten. Ebenso wie die Bürger der Staaten des Schengen-Raums unterliegen sie keinen Grenzkontrollen.
- 3. Alle Drittstaatsangehörige die sich aufgrund einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Staat aufhalten, der das Schengener Übereinkommen vollständig anwendet, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monate pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
III. Teilnehmer am Schengener Übereinkommen Inzwischen nehmen 33 Länder am Schengener Übereinkommen teil.
Der große Teil der Länder wendet das Schengener Übereinkommen vollständig an (Schengen-Vollanwenderstaaten):
- Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
Manche Länder nehmen faktisch teil, weil sie mit einem Staat des Schengener Übereinkommens die Grenze teilen, aber keine Grenzkontrollen haben:
- Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt
Ein Teil der Staaten steht davor Teil des Schengener Abkommens zu werden:
- Grenzkontrollen (nicht Warenkontrollen) entfallen voraussichtlich Ende 2006 / Anfang 2007: Liechtenstein, Schweiz
- Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich nicht vor Ende 2007: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Für Irland und das Vereinigte Königreich schließlich besteht die Ausnahmeregelung, dass diese an der im Schengener Übereinkommen geregelten Strafverfolgung und der polizeilichen Zusammenarbeit teilnehmen, aber den Bereich der Grenzkontrollen selbständig regeln.
IV. Links
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/index_html
Informationen des Auswärtigen Amtes zur Visumpflicht, Texten des Schengener Übereinkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens, sowie Visumanträgen in verschiedenen Sprachen
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html
Informationen des Auswärtigen Amtes zum Schengener Übereinkommen
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/liste_html
Länderliste in der unterschieden wird, ob Visumpflicht für den Schengen-Raum besteht oder nicht
http://www.eurovisa.info/
Informationen zum Schengener Übereinkommen in Englisch
http://www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/index.asp?français
Informationen zum Schengener Übereinkommen in Französisch; Anträge für Frankreich
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