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Das italienische Familienrecht
Das italienische Familienrecht ist in Deutschland bedeutsam, wenn es sich entweder um ein deutsch-italienisches Paar oder in Deutschland lebende Italiener handelt. So kann es hier zur Anwendung italienischen Rechts durch deutsche Gerichte kommen. Das deutsche und das italienische Scheidungsrecht unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass die Voraussetzungen für eine Scheidung nach italienischem Recht wesentlich erschwert sind. Nach italienischem Recht ist erforderlich, dass zunächst eine Trennung durch das Gericht ausgesprochen wird. Anschließend bedarf es einer dreijährigen Wartezeit, um die Scheidung einzureichen. Nach deutschem Recht hingegen ist nur eine einjährige Trennung erforderlich, ohne dass hier zuvor eine Feststellung seitens eines Gerichts erfolgen muss, um eine Scheidung auszusprechen.
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