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Internationales Familienrecht
Das internationale Familienrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr werden grenzüberschreitend Ehen geschlossen, sodass sich die Frage stellt, welches Recht auf die Ehewirkungen Anwendung findet, d.h. insbesondere die Scheidung, die Regelung des Güterrechts, das Unterhaltsrecht und die Regelung der elterlichen Sorge. Hier kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dies der Ort der Eheschließung ist. Vielmehr wird das internationale Privatrecht eines jeden Landes auf nationaler Ebene geregelt, es sei denn, es gibt EU-Verordnungen oder völkerrechtliche Abkommen, die vorrangig zu berücksichtigen sind. Die Frage des anwendbaren Rechts spielt auch beim Abschluss eines Ehevertrages eine Rolle. So kann sowohl für das Güterrecht wie auch das Scheidungsrechts über eine Rechtswahl nachgedacht werden. Welche Möglichkeiten bestehen und ob dies überhaupt sinnvoll ist, kann durch mich im Rahmen eines Beratungsgesprächs geklärt werden.
Neben der Frage des anwendbaren Rechts ist auch immer die internationale Zuständigkeit des Familiengerichts ein wichtiger Aspekt des internationalen Familienrechts. So kann z.B. das Amtsgericht Berlin-Schöneberg für im Ausland lebende Deutsche für das Scheidungsverfahren international zuständig sein. Bei im EU-Ausland lebender Deutscher ist aber VO (EG) 2201/2003 (Brüssel II a) zu beachten.
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