|
Gebührenrecht
Sämtliche anwaltliche Tätigkeiten werden gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Alle Beratungen sind seit dem 01.07.2006 nach Vereinbarung abzurechnen. Die Vergütung für eine Erstberatung beläuft sich in meiner Kanzlei auf 100,00 €. Diese Angaben beziehen sich auch auf eine telefonische, bzw. Online-Beratung, die ich ebenfalls anbiete. Im Falle eines komplexen Sachverhaltes, wie z. B. bei einer umfänglichen Scheidungsberatung behalte ich mir vor 226,00 € zu berechnen. Für den Fall einer Mandatierung wird die geleistete Zahlung für die Erstberatung auf das später zu entrichtende Honorar angerechnet.
Als Zahlungsmittel biete ich ebenfalls Zahlung per EC-Karte oder Paypal an.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
|