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Das französische Familienrecht
Das französische Familienrecht spielt dann in der Regel in Deutschland eine Rolle, wenn es sich entweder um ein deutsch-französisches Paar oder in Deutschland lebende Franzosen handelt. So kann es hier zur Anwendung französischen Rechts durch deutsche Gerichte kommen.
Frankreich und Deutschland wachsen nicht nur auf politischer Ebene immer mehr zusammen, sondern nun auch im Bereich des Familienrechts, denn Frankreich und Deutschland haben auf diesem Gebiet gerade in jüngster Zeit intensiv zusammen-gearbeitet. Als Beispiel ist hier der neue Wahlgüterstand zu nennen, der Eheleuten aus beiden Ländern eine attraktive Wahlmöglichkeit für die Regelung ihres Güterstandes bietet.
Im Übrigen gelten zwar in beiden Ländern unterschiedliche Regelungen hinsichtlich des Familienrechts, jedoch bleibt festzuhalten, dass das französische als auch das deutsche Familienrecht viele Übereinstimmungen aufweisen.
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