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Familienrecht
Zum Familienrecht in der anwaltlichen Tätigkeit zählen u.a. folgende Bereiche: Das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung, das Unterhaltsrecht für Partner und Kinder, das eheliche Güterrecht, und die Regelung der Beziehung zwischen ehelichen/nichtehelichen Kindern und ihren Eltern, wie z.B. die Fragen der Feststellung der Vaterschaft, die Vaterschaftsanfechtung und -anerkennung, des Umgangs- und Sorgerechts sowie des Adoptionsrechts.
Eheschließung und Ehevertrag Bereits bei Eheschließung können die Partner einen Ehevertrag abschließen, wenn abweichend von der Regelung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ein anderer Güterstand, nämlich die Gütertrennung vereinbart werden soll. Ansonsten besteht ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens (Zugewinnausgleich), der im Falle einer Scheidung beansprucht werden kann. Ein Ehevertrag kann zusätzlich einen nachehelichen
Unterhaltsverzicht, einen Ausschluss des rentenrechtlichen Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung oder eine Rechtswahl beinhalten.
Ehescheidung Im Scheidungsverfahren muss sich zumindest der Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, und zwar der, der den Scheidungsantrag stellt. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, benötigt dieser keine anwaltliche Vertretung. Grundsätzlich setzt eine Ehescheidung eine einjährige Trennung voraus. Im Rahmen der Scheidung wird der künftige Rentenausgleich der Ehegatten geklärt (Versorgungsausgleich) - dies bedeutet insbesondere für den nicht berufstätigen Ehegatten die spätere Existenzsicherung durch Gewährung von Rentenleistungen.
Ehescheidung, elterliche Sorge und Umgangsrecht Im Falle der Ehescheidung sollte eine Einigung über die künftige Ausübung der elterlichen Sorge sowie über die Ausgestaltung des Umgangsrechts getroffen werden. Eine Regelung der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder wird z.B. dann nötig, wenn kein gemeinsames Sorgerecht gewünscht wird.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Der Abschluss von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen kann nötig werden, wenn eine Ausgestaltung des Zugewinns, des Kindesunterhalts sowie nachehelichen Unterhalts geregelt werden sollen.
Unterhaltsfragen Während der Trennungsphase der Ehegatten besteht ein Anspruch auf Getrenntlebendunterhalt. Der weniger verdienende Ehegatte erhält 3/7 des Einkommensdifferenz. Für gemeinsame Kinder kann Kindesunterhalt gefordert werden, der sich nach Pauschalsätzen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Für die Bezifferung der Höhe der Unterhaltsansprüche ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ebenso relevant wie die bestehende Bedürftigkeit des Berechtigten.
Vermögensauseinandersetzung Im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung kann eine Vermögensauseinandersetzung der Beteiligten notwendig werden, für die umfassende rechtliche Beratung und Prüfung des Sachverhaltes geboten ist. Hier wären z.B. die Aufteilung des Hausrates und die Nutzung der Ehewohnung zu klären, oder auch der künftige Regelung und Gestaltung des gemeinsamen Wohnungseigentums.
Ehescheidung bei binationalen Paaren Im Rahmen einer Scheidung binationaler Ehen treten häufig Probleme bezüglich des anwendbaren Rechts auf. Bei binationalen Paaren ist daran zu denken, eventuell eine Rechtswahl hinsichtlich des anwendbaren Rechts auf die Scheidung und das Güterrecht zu treffen. Hier kann durch meine international- privatrechtlichen Kenntnisse geklärt werden, welches Recht für die Scheidung zur Anwendung kommt und ob diese Scheidung in Deutschland durchgeführt werden kann. Die internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte ist z.B. gegeben, wenn ein Ehegatte seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts liegt auch bei fehlendem Wohnsitz vor, wenn ein Deutscher bzw. eine Deutsche im Ausland lebt, es sei denn, es besteht eine internationale Zuständigkeit eines Gerichts in einem anderen Mitgliedsstaat der EU.
Darüber hinaus bieten meine ausländerrechtlichen Kenntnisse die Möglichkeit, den weiteren aufenthaltsrechtlichen Status des ausländischen Partners nach erfolgter Scheidung zu ermitteln.
Wichtige Links zum Familienrecht
www.bund.de Auf dieser Website finden Sie im Service Center das Formular-Center. Dort werden unter der Rubrik Bürgerinnen und Bürger / Familie Informationen und Antragsformulare zum Runterladen für Sie bereitgestellt, z.B. für Anträge auf Kindergeld.
Unter der Rubrik „Familie und Partnerschaft“ finden Sie Informationen zum Eherecht, zur Eheschließung im Ausland, zur Scheidung und zum Sorgerecht.
www.bmj.bund.de Das Bundesministerium für Justiz bietet sehr ausführliche Broschüren zum Familienrecht und insbesondere zu den neuesten Gesetzen (siehe Rubrik Themen/ Zivilrecht/ Familienrecht).
www.rechtplus.de Umfangreiches Angebot an familienrechtlichen Urteilen: Unter der Rubrik „Stichwortsuche“ per Suchwort „Familie“ stehen Entscheidungen zur Verfügung.
www.famrz.de Auf der Homepage der führenden Fachzeitschrift zum Familienrecht finden Sie zahlreiche Aufsätze, eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht und die Wiedergabe der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle.
www.familienrecht.de Diese Homepage erschöpft sich in der Wiedergabe von Gesetzestexten zum Familienrecht.
www.ratgeberrecht.de Häufige Fragen zum Familienrecht werden kurz und leicht verständlich beantwortet. Daneben gibt es auch einige Urteile und ein Wörterbuch.
www.treffpunkteltern.de Hier erhält man per Mausklick Unterhaltstabellen, Informationen über Neuerungen im Familienrecht sowie die Beantwortung häufig gestellter Fragen zum Unterhalts- und Scheidungsrecht.
www.bundesjustizamt.de Auf der Seite des Bundesjustizamtes erhalten Sie Informationen über erste Schritte im Falle einer Kindesentführung sowie die texte der zugehörigen internationalen Übereinkommen.
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