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Europaweite Unterhaltsansprüche

Erleichterungen bei Durchsetzungen von Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union

Die europäische Unterhaltsverordnung gilt ab dem 18. Juni 2011. Als zentrale Anlaufstelle für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz vorgesehen. Die neue europäische Unterhaltsverordnung soll die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtern. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte können ab Juni Unterhaltsverpflichtete europaweit besser zur Zahlung ihrer Unterhaltspflichten veranlassen. Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten können einfacher vollstreckt werden. Bisher müssen ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt dieser Zwischenschritt und deutsche Beschlüsse können in fast allen EU-Staaten unmittelbar mit Hilfe der jeweiligen Zentralen Behörde des Mitgliedsstaates durchgesetzt werden. Die Zentrale Behörde kann auch dabei behilflich sein, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen, sofern dieser unbekannt ist. Die Zentrale Behörde in Deutschland ist das

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53113 Bonn

Tel.: 0228 410-40
Fax: 0228 410-5050

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