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Elterliche Sorge
Verheiratete Eltern verfügen gemeinsam über die elterliche Sorge. Nicht verheiratete Eltern verfügen dann über die elterliche Sorge, sofern vor oder nach der Geburt eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder Notar abgegeben wird oder wenn die Eltern später heiraten.
Gibt die nicht verheiratete Mutter keine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit dem Vater des Kindes ab, ist sie allein sorgeberechtigt.
Die elterliche Sorge umfasst zum einen die Personensorge, d.h. die medizinische Versorgung, das Schulbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weiterhin umfasst die elterliche Sorge die Vermögenssorge, d.h. das Vermögen zu verwalten, zu vermehren und zu erhalten.
Auch im Falle einer Trennung der Eltern verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, sofern diese vorher bestand. In diesem Fall beschränkt sich die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf Fragen, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies sind z.B. Hausaufgaben, Freizeitgestaltung, Kleidung, Essen, Tagesablauf, Arztbesuche u.a.
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sind etwa Religionszugehörigkeit, Einschulung, Schulwechsel, Ausbildung, planbare Operationen, Aufenthalt des Kindes sowie Ausweis- und Passerteilung.
Ein Elternteil kann nach Trennung die alleinige Übertragung der elterlichen Sorge auf sich oder Teilbereiche hieraus beantragen. Um einen Eingriff in die gemeinsame elterliche Sorge zu erreichen, müssen jedoch erhebliche Tatsachen vorgetragen werden. Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge muss dem Kindeswohl am besten entsprechen. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teilbereich der elterlichen Sorge wird dann nötig, wenn Uneinigkeit der Eltern darüber besteht, bei welchem Elternteil das Kind leben soll. Auch hier ist wieder das Kindeswohl der Prüfungsmaßstab für das Gericht.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Unverheiratete Väter haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Das Urteil aus Straßburg hat diese Rechtslage nun gekippt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter festgeschrieben. Durch eine klare Entscheidung könne ständiger Streit der Eltern vermieden werden. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen. In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern gilt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Beschwerde-Nr. 22028/04, Urteil (nur in englischer Fassung) vom 3.12.2009, Pressemitteilung des Kanzlers.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte lediger Väter gestärkt, in dem es entschieden hat, dass es verfassungswidrig ist, den Vater eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge gänzlich auszuschließen. Es hat bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht, vgl. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.08.2010 zum Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 -.
Links:
Seminar zum Thema “Elterliche Sorge” vom 05. Juni 2009 (pdf) Gehalten durch Svenja Schmidt-Bandelow im Institut für interkulturelle Beratung und Fortbildung gGmbH/Lebenswelt gGmbH
Ratgeber Sorgerecht Informationen zum Thema Sorgerecht der Familiencommunity elternforen.com
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