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Eheschließung in Dänemark
Vorteile für die Eheschließung in Dänemark
Die Eheschließung in Dänemark bringt viele Vorteile mit sich. Sie ist unbürokratischer und kann daher schon nach kurzer Zeit vorgenommen werden. Jedoch gelten auch hier die gleichen Ehehindernisse, wie Unmündigkeit, Verwandtschaft oder Bigamie, wie in Deutschland, die eine Ehe unwirksam machen. Daher kann allenfalls nur von einer schnelleren Heirat in Dänemark gesprochen werden, nicht aber von einer „leichteren“ bzw. eine Eheschließung mit weniger Auflagen.
Sollte man sich aufgrund dieser Vorteile für eine Eheschließung in Dänemark entscheiden, braucht man als deutscher Staatsangehöriger bzw. Als EU-Angehöriger lediglich die Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung), aus der der Familienstand und die Anschrift hervorgeht.
Als Nicht-EU-Angehöriger in Dänemark heiraten
Es sind die Geburtsurkunde dann die Aufenthaltsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung notwendig. Ist einer der beiden zukünftigen Ehegatten schon einmal zuvor verheiratet gewesen, ist auch eine Bescheinigung über die Scheidung, bzw. Auflösung der Ehe notwendig.
Es ist keine Eheschließung für sich in der Europäischen Union aufhaltende illegale Ausländer möglich, da eine Aufenthaltsbescheinigung von dänischer Seite verlangt wird. Es wird in jedem Fall der legale Aufenthalt in Dänemark gefordert! Somit ist z.B. eine Eheschließung eines Ausländers, der in Deutschland Asylbewerber ist oder sich aufgrund einer Duldung in Deutschland aufhält, nicht möglich.
Bei ausländischen Dokumenten ist darauf zu achten, dass diese beglaubigt sind (durch Apostillen) und auch die Übersetzungen von einem zugelassenen Übersetzer beglaubigt sind. Dokumente in englischer und dänischer Sprache sind ohne Übersetzung anerkannt.
Links
www.gkmuenchen.um.dk/de/menu/Konsular+Dienst/EheschliessungInDnemark/
Übersicht mit Standesämtern in Dänemark
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