Svenja Schmidt-Bandelow - Fachanwältin für Familienrecht

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Svenja Schmidt-Bandelow - Fachanwältin für FamilienrechtLebenslauf

Ich wurde am 3. Februar 1966 in Göttingen geboren. Mein Studium und Referendariat absolvierte ich in Berlin. 1996 legte ich das 2. juristische Staatsexamen ab. Schon während meines Studiums wie auch heute habe ich meine Schwerpunkte auf das Internationale Privatrecht sowie die Rechtsvergleichung gelegt, was mir den Anreiz zu meiner praktischen Tätigkeit insbesondere im Bereich des Internationalen Familienrechts gegeben hat.

Während der Wartezeit auf eine Referendariatsstelle war ich für die Treuhandtochtergesellschaft EXHO GmbH im Bereich des Restitutionsrechts tätig. Ein Teil meines Referendariats verbrachte ich in Luxemburg, wo ich für den juristischen Dienst des Europäischen Parlaments arbeitete.

1996 wurde ich am Landgericht Berlin als Rechtsanwältin zugelassen. Seither bin ich als selbständige Rechtsanwältin niedergelassen.

Schwerpunktmäßig beschäftige ich mich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit mit den Gebieten des Familien-, Internationalen Familienrechts und Ausländerrechts. Ich verfüge über Kenntnisse des französischen und italienischen Familienrechts. Darüber hinaus arbeite ich beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) mit. Neben der Mitgliedschaft arbeite ich dort als Beraterin.

Ich habe sehr gute Sprachkenntnisse in den Sprachen Englisch, Französisch und Italienisch sowie Grundkenntnisse in den Sprachen Spanisch und Schwedisch. Mandantengespräche können daher problemlos auf Englisch, Französisch oder Italienisch geführt werden. Auf Spanisch und Schwedisch ist eine Verständigung möglich.

Im April 2005 nahm ich Mitgliedschaft bei der deutsch-französischen Juristenvereinigung (DFJ) auf und seit Oktober 2007bin ich Mitglied der Deutsch-Italienischen-Juristenvereinigung (DIV). Weiterhin bin ich schon seit langem Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familien- und Ausländerrecht des deutschen Anwaltsvereins sowie Fördermitglied von amnesty international.

Seit April 2007 bin ich auch als Dozentin für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) sowie nun ebenso in der Anwaltsfortbildung tätig.

Geburtsdatum/-ort:

3. Februar 1966 in Göttingen

Oktober 1986 - Juni 1993:

Jurastudium an der Freien Universität Berlin

September 1993 - Mai 1994:

Tätigkeit bei Treuhandtochtergesellschaft EXHO GmbH

Juni 1994 - Juni 1996:

Referendariat, z.T. in Luxemburg (Arbeit für juristischen Dienst des Europäischen Parlaments)

Juni 1996:

2. juristisches Staatsexamen

November 1996:

Zulassung als Rechtsanwältin beim Landgericht Berlin

November 2001:

Zulassung beim Kammergericht Berlin

April 2002:

Aufnahme der Mitarbeit bei Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf Berlin)

September 2004:

Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht

April 2005:

Mitgliedschaft in der deutsch-französischen Juristenvereinigung (DFJ)

Mai 2006:

Teilnahme am deutsch-französischen Familienrechtstag in Straßburg einschließlich Fortbildungsveranstaltung zum deutsch-französischen Familienrecht im Vergleich

März 2007:

Vortrag zum eigenständigen Aufenthaltsrecht bei Trennung und scheitern der familiären Lebensgemeinschaft beim Verband binationaler Partnerschaften und Familien (iaf Berlin)

Oktober 2007:

Aufnahme der Mitgliedschaft in der deutsch-italienischen Juristenvereinigung (DIV)

April 2008:

Vortrag „Die Familie im Zuwanderungsrecht“ beim Internationalen Sozialdienst und Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Juni 2008:

Vortrag „Änderungen im Familiennachzug und deren Anwendung in der Verwaltungspraxis“ (iaf Berlin)

Juni 2009

Abhalten eines Seminars zur elterlichen Sorge bei Lebenswelten e. V.

Juli 2009:

Vortrag „Elterliche Sorge in binationalen Partnerschaften“ (iaf Berlin)

November 2009 / Januar 2010 / März 2010

Vortrag „Gesetzliche Regelungen zum Familiennachzug, deren Anwendung in der Verwaltungspraxis und aktuelle Rechtsprechung” (iaf Berlin)

September 2010

Teilnahme an einem internationalen Seminar in Murcia (San Javia) zum Thema „Die interkulturellen Familien als Herausforderung und Chance“ sowie im Zuge dessen Präsentation des deutschen Ausländerrechts für die übrigen Seminarteilnehmer in französischer Sprache „Droit des étrangers en Allemagne“

März 2011

Vortrag zu Besonderheiten des Eheschließungsverfahrens im In- und Ausland für binationale Paare (iaf Berlin)

November 2011

Abhalten eines Seminars zum Internationalen Familienrecht (iaf Berlin)

Januar/März/Mai 2012

Dozententätigkeit im Bereich des Internationales Familienrechts für Fachanwaltslehrgänge in der Anwaltsfortbildung

Sprachkenntnisse

Englisch (sehr gut), Französisch (sehr gut), Italienisch (sehr gut), Spanisch (Grundkenntnisse), Schwedisch (Grundkenntnisse)

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